Zuschuss
Bei einem Zuschuss handelt es sich um Zahlungen an und von Stellen und Personen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, d. h. selbstständige diakonische Rechtsträger oder nichtkirchliche Stellen.
Bei einem Zuschuss handelt es sich um Zahlungen an und von Stellen und Personen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, d. h. selbstständige diakonische Rechtsträger oder nichtkirchliche Stellen.